Das ändert sich im April 2024

Bye Bye März, hallo April!
Was sich diesen Monat alles ändert, haben wir einmal für euch zusammengefasst. Hier unsere Übersicht:

Deutschland-Semesterticket

Für Studierende wird es wieder ein vergünstigtes Semesterticket in Deutschland geben. Die Verkehrsminister haben sich auf ein einheitliches Semesterticket für 29,40 € pro Monat geeinigt.

Bayern geht jedoch mit dem Bayerischen Ermäßigungsticket weiterhin seinen eigenen Weg. Darüber hinaus besteht nach Auskunft der Bayerischen Eisenbahngesellschaft die Möglichkeit, das Ermäßigungsticket freiwillig als Upgrade zum bestehenden Semesterticket zu erwerben.

Mobilitätszuschuss

Ab April haben Auszubildende, die weit von ihrem Ausbildungsplatz entfernt wohnen, Anspruch auf eine Mobilitätsbeihilfe. Diese gibt es für Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr für zwei Heimfahrten pro Monat.

Dafür gibt es zwei Voraussetzungen:

1) Der Wechsel des Wohnortes des Auszubildenden ist für den Beginn der Ausbildung erforderlich.

2) Der bisherige Wohnort darf nicht in angemessener Zeit erreichbar sein.


Mehrwertsteuer auf Gas

Nachdem die Mehrwertsteuer im Rahmen des Entlastungspakets für Gas und Fernwärme auf 7 % gesenkt wurde, steigt sie im April wieder auf den üblichen Satz von 19 %. Die Senkung trat nach dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine in Kraft und gilt bis zum 31. März.

Elterngeldkürzungen

Die Einkommensgrenze, ab der kein Elterngeld mehr bezogen werden kann, wird für Geburten ab dem 1. April von 300.000 € auf 200.000 € gesenkt. In einem Jahr soll die Grenze nur noch bei 175.000 € liegen. Dies gilt auch für Alleinerziehende.

Außerdem ändert sich die Möglichkeit, Elterngeld parallel zu beziehen. Künftig muss mindestens einer der Partnermonate von einem Elternteil allein genommen werden, denn ab 1. April ist der gleichzeitige Bezug von Elterngeld nur noch für maximal einen Monat nach der Geburt und nur in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes möglich. Nach wie vor besteht jedoch die Möglichkeit, die Elternzeit von 12 auf 14 Monate zu verlängern, wenn sich die Eltern die Betreuung des Kindes teilen.

Cannabis-Legalisierung

Der Bundestag hat am vergangenen Freitag den Weg dafür frei gemacht, so dass das Gesetz am 1. April in Kraft treten kann. Ab Ostermontag ist damit der Besitz und Anbau von Cannabis in begrenzten Mengen für Erwachsene ab 18 Jahren erlaubt.

Bis zu 25 Gramm dürfen dann für den Eigenbedarf zu Hause aufbewahrt werden, dazu maximal drei Pflanzen im Eigenanbau. Der Konsum in der Öffentlichkeit ist eingeschränkt erlaubt.
Mehr dazu haben wir euch hier zusammengefasst.

Qualifizierungsgeld für Weiterbildungen

Wer durch den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft seinen Arbeitsplatz zu verlieren droht, ihn aber durch eine Weiterbildung noch retten kann, hat ab April Anspruch auf das so genannte Qualifizierungsgeld der Bundesagentur für Arbeit. Wer sich weiterbildet, bekommt bis zu 67 Prozent des Nettolohns gezahlt, der Arbeitgeber muss die Kosten der Maßnahme tragen und kann seinerseits den Lohn aufstocken.

 

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