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Bayern lockert Corona Maßnahmen ab 7. Juni

Das bayerische Kabinett hat heute Vormittag die nächsten Corona-Lockerungen beschlossen.
Ab Montag, den 07. Juni 2021 gilt:


Ab Montag wird der Katastrophenfall in Bayern aufgehoben.

Private Veranstaltungen (z.B. Geburtstage, Hochzeiten, Taufen):
-Inzidenz 50 bis 100: Private Treffen von 3 Haushalten mit bis zu 10 Personen 
-Inzidenz unter 50: Private Treffen von 10 Personen ohne Haushaltsbeschränkung 

-Inzidenz 50 bis 100: 50 Personen außen, 25 Personen innen (beides mit Test)
-Inzidenz unter 50: 100 Teilnehmer außen, 50 Teilnehmer innen (ohne Test)
Genesene und vollständig geimpfte Personen zählen nicht dazu.

Schule, Kita und Hochschule:
Bis zum 21. Juni gilt die Regelung: Bei einer Inzidenz unter 50 Präsenzunterricht und bei einer Inzidenz zwischen 50 und 165 Wechselunterricht.

Ab 21. Juni: Bei einer Inzidenz unter 100 ist Präsenzunterricht möglich, darüber Wechsel- oder Distanzunterricht.
Unterricht weiter mit Maske, außer beim Schulsport, dort gilt dann eine Befreiung von der Maskenpflicht.

Für Kitas gilt ab 21. Juni, dass bis zu einer Inzidenz von 100 normale Betreuung möglich ist. Darüber entweder eingeschränkter Regelbetrieb bzw. Notbetreuung, wenn die Inzidenz deutlich steigt.
Präsenzveranstaltungen bei Hochschulen sind möglich, mit Masken und Testpflicht und abhängig von der Größe der Vorlesungsräumlichkeiten.

Handel:
Bei einer Inzidenz unter 100 ist keine Terminvereinbarung mehr vor dem Shoppen nötig.

Gastronomie:
Inzidenz unter 100: Speißegastronomie im Innenbereich möglich. Das gilt nicht für Schankwirtschaften und Clubs.
Öffnungen bis 24 Uhr sind möglich. Die Testverpflichtung bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bleibt bestehen.

Kultur:
Veranstaltungen im Kulturbereich unter freiem Himmel sind mit bis zu 500 Gästen möglich. Bei einer Inzidenz über 50 mit Testpflicht. Maskenpflicht und fester Sitzplatz sind weitere Voraussetzungen.
Bei Gottesdiensten wird das Singen wieder möglich sein.

Sport:
Inzidenz unter 100: Bis zu 500 Zuschauer sind bei Sport-Events unter freiem Himmel erlaubt.

Die Fußball-EM ist ein Sonderfall und wird als Testfall betrachtet. Mit Test- und Maskenpflicht sowie organisiertem Ein- und Auslass sollen 20 Prozent des Stadions ausgelastet werden (etwa 14.000 Zuschauer in der Allianz Arena).

Bei Sport gibt es keine Gruppenobergrenzen mehr. Damit sind Mannschaftssportarten oder zum Beispiel der Amateurfußball wieder zulässig.

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