- Ab sofort darf die Wohnung nur noch mit triftigem Gründen verlassen werden: Dazu zählt natürlich das Arbeiten, das Einkaufen und die Bewegung an der frischen Luft
- Wir dürfen uns weiterhin mit EINEM weiteren Haushalt treffen, maximal aber mit insgesamt 5 Personen
- Das Ganze gilt ab sofort - und erstmal bis zum 20. Dezember
Es gibt aber noch weitere Beschlüsse:
- Alkoholverbot - heißt: der Glühwein auf dem Hauptmarkt ist damit jetzt komplett verboten, nicht nur der Konsum, sondern auch der Verkauf
- Es gibt auch eine erweiterte Maskenpflicht, auf Straßen und Plätzen der Innenstadt
- Auch beim Silvesterfeuerwerk wird es wohl drastischere Einschränkungen geben - Wie genau die aussehen ist aber noch nicht bekannt
Wie sieht's mit Kitas und Schulen aus?
- Ab nächster Woche (7. Dezember) gibt es Hybridunterricht für alle weiterführenden Schulen. Heißt, die Klassen werden im Wechsel zuhause digital und in der Schule unterrichtet
- Die Kitas bleiben erstmal unter den derzeit geltenden Maßnahmen geöffnet
- Der Schwimm- und Sporttunterricht findet nicht mehr statt
Was ist mit dem Weihnachtsshopping?
- Das ist weiterhin möglich, sollte aber eingeschränkt werden
- Heißt also: Einkaufen in der City geht, man sollte aber möglichst direkte Wege wählen und eben nicht wahllos durch dutzende Geschäfte wandern
Darf ich Angehörige in Alten- und Seniorenheimen besuchen?
- Besuche der Angehörigen sind jetzt nur noch mit einem aktuellen, negativen Corona-Test möglich
- Eine andere Möglichkeit ist ein Corona-Schnelltest vor Ort in den Einrichtungen
- Es muss zwingend eine sogenannte FFP2 Maske getragen werden, eine Alltagsmaske reicht nicht mehr aus
Was passiert mit Demos?
- Die sind in Nürnberg unter schärferen Maßnahmen weiterhin erlaubt
- Kundgebungen sind auf maximal 1 Stunde befristet
- Sie dürften nur noch ortsfest stattfinden - Demonstrationszüge sind also verboten
- Das tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht
Was ist mit Gottesdiensten?
- Die finden auch weiterhin statt
- Wer in die Kirche gehen will, muss natürlich die Hygieneregeln beachten und es gilt eine allgemeine Mundschutzpflicht - außer am Platz