Das ändert sich im März 2023


Das ändert sich alles im März...
Gas und Strompreise
Gas- und Fernwärmepreisbremse
Ab März gilt die Preisbremse für Gas und Fernwärme. Der Gaspreis Deckel liegt dann bei 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme beträgt der Preisdeckel 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Wild herumrechnen müsst ihr aber nicht – die Entlastung funktioniert automatisch über die Abrechnung des Energieversorgers oder die Betriebskostenabrechnung des Vermieters. Und: Obwohl die Gas- und Fernwärmepreisbremsen erst ab März gelten, werdet ihr auch rückwirkend im Januar und Februar entlastet.Strompreisbremse
Auch die Strompreisbremse greift für 80 Prozent des bisherigen Jahresverbrauchs und deckelt den Preis bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Im März bekommt ihr von den Stromversorgern die Entlastungsbeträge für Januar und Februar ausgezahlt. Eure Stromanbieter informieren euch darüber, welchen Abschlag ihr ab März bezahlt.Andere Heizmöglichkeiten
Wer mit Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle heizt, wird ebenfalls von der Bundesregierung entlastet. Falls ihr einen der genannten Kraftstoffe im Jahr 2022 bis zum 1. Dezember gekauft habt und er mehr als doppelt so teuer war wie beim letzten Kauf, könnt ihr die Rückerstattung in Anspruch nehmen. Genauere Informationen, wie man diese Rückerstattung beantragen kann, gibt es nicht. Aber mehr Informationen wann gibt es HIER.Energiepreis Pauschale für Studierende
Studierende und Fachschüler sollen ab dem 15. März die lang erwartete Pauschale zur Milderung der gestiegenen Energiekosten in Höhe von 200 Euro beantragen können. Antragsberechtigt sind etwa 3,5 Millionen Studierende, die zum 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben waren. Ursprünglich sollte das Geld schon Anfang des Jahres ausgezahlt werden. Es haperte aber an der Logistik. Wann das Geld dann wirklich auf dem Konto der Betroffenen sein wird, ist noch unklar. Beantragen könnt ihr diese Pauschale HIER.Umweltschutz
Neue Förderung für „klimafreundliche Häuser“
Die KfW bietet ab 1. März ein neues Förderprogramm an. Die Häuser dürfen dafür aber nur 40 Prozent der Energie verbrauchen, die ein konservatives Haus verbrauchen würde. Öl, Gas oder Biomasse fallen als Heizquelle weg. Diese Kriterien müssen noch erfüllt sein:- gilt für Neubau und Erstkauf
- bis zu 150.000 Euro Förderung pro Wohnung oder Haus
- bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung
Solardach-Pflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude
Für neue Gewerbe- und Industriegebäude gilt ab 1. März eine Solardach-Pflicht. Konkret heißt das: Auf den Neubauten müssen Anlagen mit angemessener Auslegung zur Erzeugung von Solarstrom errichtet und betrieben werden. Die Pflicht gilt auch für bereits geplante Vorhaben, deren Bauanträge, beziehungsweise Bauvorlagen, erst danach vollständig bei den Behörden eingehen.EU-Ökoverordnung wird ausgeweitet
Die EU-Öko-Verordnung reguliert unter anderem den Stromverbrauch für elektronische Displays wie Fernsehgeräte. Zum 1. März 2023 führt sie eine Änderung ein und wird ausgeweitet. Hierunter fallen auch Geräte der Premiumklasse, wie 8K-Fernseher, aber auch sogenannte OLED-TVs. Bis zum 1. März noch nicht in Verkehr gebrachte TV-Geräte, die die Vorgaben nicht erfüllen, dürfen dann nicht mehr in der EU verkauft werden.Kein gedrucktes Kundenmagazin mehr bei Aldi Süd
Die Aldi-Zeitschrift „Aldi Inspiriert“ gibt es künftig nur noch digital. Ab März 2023 erscheint das Magazin nicht mehr in gedruckter Form. Das Werbeheft startete 2015 und kam bisher alle zwei Monate mit einer Auflage von 1,8 Millionen Exemplaren raus.Rewe will seine gedruckten Prospekte im Juli einstellen. Dadurch will die Supermarktkette rund 70.000 Tonnen CO2 einsparen. Weitere Märkte könnten noch folgen, weil gedruckte Werbung wohl verhältnismäßig teuer ist.
Verkehr
Neue Versicherungskennzeichen am Roller
Bisher waren die Versicherungskennzeichen an Mofas, Mopeds und E-Scootern grün. Ab 1. März dürfen nur noch Roller mit schwarzem Kennzeichen in der Öffentlichkeit bewegt oder abgestellt werden. Das gilt für alles bis zu 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 Kilometern pro Stunde beziehungsweise bei älteren Modellen bis 60 Kilometern pro Stunde. Die Schilderfarbe wechselt jedes Jahr.Corona Maßnahmen
Masken- und Testpflicht in Gesundheit und Pflege fallen weg
Weitere bundesweite Corona-Schutz Vorgaben sollen zum 1. März auslaufen. Die Gesundheitsministerinnen und -minister haben Mitte Februar ein früheres Ende der Masken- und Testpflicht für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vereinbart. Eigentlich hätte die Regelung noch bis 7. April gelten sollen. Wer sich nur als Besucher in Arztpraxen, Pflegeheimen oder Krankenhäusern aufhält, muss aber weiterhin eine Maske tragen.Corona-Test Verordnung läuft aus: Bald keine PCR-Teststellen mehr
Schon bald könnte es keine PCR-Teststellen mehr geben. Die Corona-Test Verordnung gilt nämlich nur bis 28. Februar 2023, was bedeutet, dass es ab 1. März 2023 keine Zulassung mehr für das Betreiben von PCR-Teststellen gibt. Willst du dennoch einen PCR-Test machen, musst du dann zum Hausarzt oder ins Krankenhaus.Sonstiges
Zeitumstellung
In der Nacht vom 25.03 auf den 26.03 werden wieder die Uhren umgestellt. Dieses Mal werden die Uhren wieder von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt.
Mehr Geld für Künstler
Für Künstler soll es ab März dauerhaft mehr Geld geben. Die Künstlersozialabgabe steigt von 4,2 auf 5 Prozent.Krombacher erhöht Preise - nicht nur Bier betroffen
Eine wenig erfreuliche Änderung gibt es ab 1. März 2023 für Kunden von der Brauerei Krombacher. Krombacher hebt nämlich die Preise für seine Getränke an. Neben Bier erhöhen sich auch die Preise für nichtalkoholische Getränke wie Vitamalz, Orangina und das Schweppes-Sortiment.